Stadt Heilbronn

99 6. Finanzielle Hilfen Ferner können im Rahmen einer „Kombinationsleis- tung“ monatlich nicht verbrauchte Sachleistungs- beträge bis zu 40 % für niedrigschwellige Betreu- ungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. e) Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung Wird jemand pflegebedürftig, ist es oft notwendig, die Wohnung oder das Haus umzubauen, damit er überhaupt gepflegt werden oder sich möglichst selbstständig in der Wohnung bewegen kann. Dabei muss oft wesentlich in die Bausubstanz eingegriffen werden. Manchmal ist es auch notwendig, indivi- duell angefertigte Möbel ein- oder umzubauen. Für solche Verbesserungen des Wohnumfeldes kann die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro auszahlen. Und zwar immer dann, wenn ande- re Träger nicht vorrangig dazu verpflichtet sind, etwa die Unfallversicherung. Den Zuschuss gibt es für die eigene Wohnung, das eigene Haus oder aber für den Haushalt, in dem der pflegebedürftige Mensch lebt. Wenn mehrere Pfle- gebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt leben (z.B. in einer Wohngruppe), können für die Maßnah- men bis zu 4.000 Euro pro Person gewährt werden. Insgesamt jedoch maximal 16.000 Euro. f) Zusätzliche Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen Wohnen Sie in einer ambulant betreuten Wohngrup- pe, zahlt Ihnen die Pflegeversicherung, wenn Sie pflegebedürftig sind oder die Pflegestufe 0 haben, monatlich einen pauschalen Zuschuss von 205 Euro für eine zusätzliche Hilfe in der Wohngruppe. Diese Hilfe kann sich z.B. auf organisatorische und verwal- tende Aufgaben in der Wohngruppe beziehen. Die- se Person muss keine Pflegeausbildung vorweisen. Erfüllen mehrere Bewohner der Wohngruppe die Voraussetzungen, zahlt die Pflegeversicherung die Pauschale für jeden Einzelnen. Mit der Pauschale können auch mehrere unter- schiedliche Hilfeleistungen durch unterschiedliche Personen finanziert werden. Die Pauschale können Sie unter folgenden Voraussetzungen erhalten: » » Sie sind pflegebedürftig oder haben die so- genannte Pflegestufe 0 und leben mit min- destens zwei weiteren Pflegebedürftigen oder Menschen mit Pflegestufe 0 in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung. » » Insgesamt leben nicht mehr als 12 Bewohner in der Wohngruppe. » » Die häusliche pflegerische Versorgung ist sichergestellt. » » Der Umfang der in der Wohngruppe erbrachten Leistungen entspricht nicht denen in einer voll- stationären Pflege. Außerdem gibt es eine Anschubfinanzierung – bis zu 2.500 Euro je Pflegebedürftigen, maximal 10.000 Euro insgesamt je Wohngruppe – für die Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe.

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