Stadt Heilbronn

100 6. Finanzielle Hilfen 2. Leistungen im teilstationären Bereich a) Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Unter teilstationärer Pflege versteht man die zeitwei- se Betreuung im Tagesverlauf in einer zugelassenen Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege, beispiels- weise wenn Angehörige die Pflege wegen eigener Berufstätigkeit tagsüber nicht durchführen können. Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist, kann der Pflegebedürfti- ge in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung be- treut werden. Die Pflegekasse übernimmt monatli- che Kosten bis zu folgender Höhe: Pflegestufe Normaler Betrag Erhöhter Betrag* 0 - 231 Euro I 468 Euro 689 Euro II 1.144 Euro 1.298 Euro III 1.612 Euro 1.612 Euro *Die erhöhten Leistungen gelten für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Men- schen. Eventuelle Restkosten können – sofern ein Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung fest- gestellt wurde – auf Antrag als zusätzliche Betreu- ungsleistung erstattet werden. Hierfür stehen mo- natlich bis zu 104 Euro (Grundbetrag) bzw. 208 Euro (erhöhter Betrag) zur Verfügung (siehe Seite 98). g) Pflegehilfsmittel Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflege- versicherung übernommen, wenn keine Leistungs- pflicht der Krankenkasse besteht. Für technische Pflegehilfen ist ein Eigenanteil von 10%, maximal jedoch 25 Euro zu tragen. Größere technische Pfle- gehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmit- tel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsspray usw.) werden bis zu 40 Euro je Monat von der Pflegekas- se erstattet. Kosten für ärztlich verordnete Rollstüh- le oder Gehhilfen werden von den Krankenkassen getragen. Information Lassen Sie sich beraten! Die unterschiedlichen Leistungen der Pfle- geversicherung sind sehr komplex und in vielfältiger Weise kombinierbar. Wir emp- fehlen Ihnen daher eine individuelle Pfle- geberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung erhalten Sie kostenfrei bei Ihrer zuständigen Pflegekasse oder beim Pfle- gestützpunkt der Stadt Heilbronn. Pflegestützpunkt Stadt Heilbronn Gymnasiumstr. 44, 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-3269

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