Stadt Heilbronn

97 6. Finanzielle Hilfen Stufen der Pflegebedürftigkeit und Voraussetzungen Monatliche Leistungen in Euro Pflegestufe Pflegeaufwand / Voraussetzungen Sachleistungen Pflegegeld normal erhöht* normal erhöht* 0 Erheblich eingeschränkte All- tagskompetenz Erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Dauerhafte regelmäßige Schädigun- gen oder Fähigkeitsstörungen der Alltagskompetenz in wenigstens zwei Bereichen aus einem Katalog von 13 Punkten. - 231 - 123 I Erhebliche Pflegebedürftigkeit Mindestens zwei Verrichtungen mindestens ein- mal täglich; Aufwand mind. 90 Minuten täglich (inkl. Haushalt), davon mehr als 45 Minuten Grundpflege. 468 689 244 316 II Schwere Pflegebedürftigkeit Mindestens drei Verrichtungen zu verschiedenen Ta- geszeiten; Aufwand mind. 180 Minuten täglich (inkl. Haushalt), davon mehr als 120 Minuten Grundpflege. 1.144 1.298 458 545 III Schwerste Pflegebedürftigkeit Täglich rund um die Uhr, auch nachts (Körperpflege, Ernährung und Mobilität); Aufwand mind. 300 Min. täglich (inkl. Haushalt), davon mehr als 240 Min. Grundpflege. 1.612 728 III + Härtefall (nur Sach- leistungen) a) Mind. 6 Std. täglich Grundpflege, davon mind. 3 Verrichtungen in der Nacht oder b) Grundpflege kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften zeitgleich (gemeinsam) durchgeführt werden. 1.995 *Die erhöhten Leistungen gelten für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen. Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege selbst organisiert wird (Angehörige, Freunde, Nachbarn). Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch miteinander kombiniert werden. Die Leistungen der Pflegekasse für häusliche Pflege (Sachleistungen, Pflegegeld) Hinweis: Die hier aufgeführten Leistungen gelten bis 31.12.2016 (s. Informationen auf Seite 104).

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