Stadt Heilbronn

96 6. Finanzielle Hilfen 6.2 Leistungen der Pflegeversicherung Dank des medizinischen Fortschritts steigt die Le- benserwartung – wir leben länger, sind gesünder und mobiler als die Generationen vor uns. Auf der anderen Seite erhöht sich mit zunehmendem Alter das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die soziale Pfle- geversicherung ist im Jahr 1995 eingeführt worden, um die finanzielle Belastung abzumildern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht. Gegenwärtig nehmen bundesweit mehr als 2,6 Millionen Menschen Leis- tungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Leis- tungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag, der bei der Pflegekasse zu stellen ist. Dabei gilt Pfle- gekasse ist gleich Krankenkasse. Den Antrag kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter stellen, sofern er dazu bevollmächtigt ist. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Be- gutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem pri- vaten Versicherungsunternehmen, die Begutach- tung erfolgt dort durch Gutachter des Medizinischen Dienstes MEDICPROOF. Der Gutachter ermittelt den Hilfebedarf für die persönliche Grundpflege (Kör- perpflege, Ernährung und Mobilität) sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Umfang des ermittelten Hilfebedarfs wird der Pflegebedürftige einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Darüber hinaus gibt es die sogenannte Pflegestufe 0 für „Menschen mit erheblich eingeschränkter All- tagskompetenz“ (meist sind dies geistig behinder- te oder an Demenz erkrankte Menschen). Entspre- chend der festgestellten Pflegestufe werden von der Pflegekasse unterschiedliche Leistungen gewährt. 1. Leistungen im häuslichen Bereich Die Mehrheit der Menschen, die auf Hilfe angewie- sen ist, wird zuhause gepflegt. Sie werden von An- gehörigen, wie dem Ehepartner, den Kindern oder Enkeln und meist durch einen ambulanten Pflege- dienst unterstützt bzw. versorgt. Nach dem Grund- satz „ambulant vor stationär“ bietet die Pflegever- sicherung verschiedene Möglichkeiten, Leistungen für die häusliche Pflege in Anspruch zu nehmen. a) Pflegesachleistungen Als Pflegesachleistung bezeichnet man die Einsät- ze professioneller Pflegekräfte durch Pflegedienste oder Sozialstationen. Diese haben Verträge mit den Pflegekassen abgeschlossen und rechnen die er- brachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Pflegebedürftigen können individuell entschei- den, welche Leistungen ausgeführt werden sollen. Die Vereinbarungen werden in einem sogenannten Pflegevertrag schriftlich festgehalten. Die Pflegekas- se übernimmt die Kosten für Grundpflege, hauswirt- schaftliche Versorgung und häusliche Betreuung als Sachleistung je nach Pflegestufe bis zu einem be- stimmten Betrag. Informationen über die Beträge erhalten Sie in der Tabelle auf Seite 97.

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