Stadt Heilbronn

95 6. Finanzielle Hilfen 6.1 Leistungen der Krankenversicherung Die Leistungen der Krankenversiche- rung sind im Fünften Sozialgesetz- buch (SGB V) festgeschrieben. Die medizinische Versorgung kranker und behinderter Menschen in der häuslichen Umgebung kann unter bestimmten Bedingungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Wenn Leistungen wie zum Beispiel Verbandswechsel, Medikamenten- gabe von Angehörigen oder dem Pa- tienten nicht durchgeführt werden können, werden diese nach ärzt- licher Verordnung durch zugelasse- ne Pflegedienste erbracht. Für verschreibungspflichtige Medi- kamente und verschiedene Leistun- gen sind von den Versicherten ge- setzliche Zuzahlungen zu leisten. Die aktuell zu leistenden Zuzahlun- gen für die jeweiligen Leistungen entnehmen Sie der nebenstehen- den Tabelle. Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Verordnung Zuzahlung Grenzen / Ausnahmen Arznei- und Verbandmittel 10 % des Preises Jedoch mindestens 5 €, höchstens 10 € je Arznei oder Verbandmittel Fahrtkosten pro Fahrt 10 % des Preises Jedoch mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung Begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr Haushaltshilfe 10 % der kalender- täglichen Kosten Jedoch mindestens 5 €, höchstens 10 € Heilmittel 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung Hilfsmittel 10 % für jedes Mittel Jedoch mindestens 5 €, höchstens 10 € Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Ver- brauch bestimmt sind: 10 % je Ver- brauchseinheit, maximal 10 € pro Monat Krankenhaus- behandlung 10 € pro Kalendertag Begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr Zahnersatz 35 bis 50 % Abhängig von den eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne Damit durch Zuzahlungen niemand überfordert wird, gibt es die Belastungsgren- ze: Sie liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei ei- nem Prozent. In diese Rechnung fließen jedoch nicht allein die Zuzahlungen für Arzneimittel ein, sondern auch der Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege. (Stand: Mai 2016)

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