Stadt Heilbronn

51 2. Bürgerservice, Information und Beratung Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder an- dere Ereignisse in eine Situation geraten, in der ein eigenverantwortliches Handeln und sinnvolle Ent- scheidungen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die selbstver- antwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Mit ent- sprechenden Vollmachten und Verfügungen kann man aber Vorsorge treffen. Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie für den Fall einer zukünftigen Hilfebedürftigkeit vor und vermei- den so eine gegebenenfalls notwendige gesetzliche Betreuung. Sie können mit einer Vorsorgevollmacht einer von Ihnen selbst ausgewählten Vertrauens- person für die von Ihnen festgelegten Bereiche des täglichen Lebens die Vertretungsvollmacht erteilen. Diese Vollmacht kann sich auf alle Lebensbereiche erstrecken. Sobald Sie die Vollmacht unterzeichnet haben, ist diese gültig und kann von der Person der Sie die Vollmacht erteilt haben, genutzt werden, es sei denn, Sie haben Einschränkungen verfügt. Soll die Vollmacht auch zum Erwerb oder der Veräußerung von Grundbesitz erteilt werden, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. 2.8 Vollmachten und Verfügungen ➝ Vorsorgen...aber wie? Der Betreungsverein Heilbronn e.V. berät Sie zu den Themen: - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Betreuungsverein Heilbronn e.V. Allee 6 · 74072 Heilbronn Telefon: 07131/644898-0 · Fax: 07131/644898-8 E-Mail: info@betreuungsverein-heilbronn.de Homepage: www.betreuungsverein-heilbronn.de BETREUUNGSVEREIN HEILBRONN e.V. Kooperatives Mitglied bei der AWO Kreisverband e.V. Psychosoziale Krebsberatungsstelle Beratung, Begleitung und Unterstützung für an Krebs Erkrankte Moltkestraße 25, 74072 Heilbronn (Nähe Harmonie) Telefon: 07131 932480 Offene Sprechstunde ohne Termin: donnerstags von 10 – 12 Uhr www.slk-kliniken.de/krebstherapie

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