Stadt Heilbronn

50 2. Bürgerservice, Information und Beratung Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter, aber auch körperliche, geistige oder seelische Be- lastungen können dazu führen, dass Personen ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In diesen Fällen kann auf der Grundlage ei- nes betreuungsgerichtlichen Beschlusses die Be- stellung eines Betreuers im Sinne des Betreuungs- gesetzes notwendig werden. Die Betreuung soll dem Wohl der zu betreuenden Person dienen. Sie soll be- fähigt werden, das Leben nach den eigenen Wün- schen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche der zu betreuenden Person erfolgen. Ausführliche Informationen und Hilfestellung im Fal- le eines Betreuungsverfahrens erhalten Sie von der Betreuungsbehörde der Stadt Heilbronn bzw. bei den Betreuungsgerichten (derzeit noch in den No- tariaten). Stadt Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Soziales Wollhausstr. 20, 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-2654, 56-2620, 56-2141 Wer für den Fall einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Be- hinderung Informationen einholen oder rechtzei- tig nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen sucht, bekommt bei der offenen Sprechstunde des Amts für Familie, Jugend und Senioren Auskunft. Zu- dem bietet das Amt ein offenes Beratungsangebot für Menschen mit seelischer, geistiger oder körper- licher Einschränkung an. Information Betreuungsverein Heilbronn e.V. Ehrenamtliche und familienangehörige Be- treuungspersonen können sich beim Be- treuungsverein Unterstützung für ihre Arbeit holen. Über Fortbildungsangebote zum The- ma rechtliche Betreuung kann man sich auf der Homepage des Betreuungsvereins infor- mieren oder sich das Programm zusenden lassen. Betreuungsverein Heilbronn e.V. Allee 6, 74072 Heilbronn Tel. (07131) 6448980 www.betreuungsverein-heilbronn.de 2.7 Rechtliche Betreuung: Betreuungsbehörde und Betreuungsverein

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