Stadt Heilbronn

106 6. Finanzielle Hilfen Wer hat Anspruch? Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prü- fen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenver- sicherung erreicht haben und Ihr gesamtes monatli- ches Einkommen weniger als 831 Euro beträgt. Dies gilt ebenso, wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Welche Leistungen enthält die Grundsicherung? Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören: » » Ausgaben für den notwendigen Lebensunter- halt – angepasst an den Familienstand und die Haushaltsführung. » » Aufwendungen für Unterkunft – dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizung. » » Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge so- wie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe. » » Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie für Schwerbehinderte. » » Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen. 6.4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Was wird angerechnet? Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben, und für eingetragene Lebenspartner. Wo wird die Grundsicherung beantragt? Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie beim Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heil- bronn. Amt für Familie, Jugend und Senioren Gymnasiumstr. 44, 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-2607, 56-2962 oder 56-2616 www.heilbronn.de Die Leistung wird grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt. Danach werden Ihre Verhältnisse erneut überprüft und es erfolgt die Weiterbewilligung. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen aus der Grund- sicherung nicht rückwirkend erfolgen. Daher ist ein rechtzeitiger Antrag besonders wichtig. Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. Im Unterschied zur Sozialhilfe ist die Grund- sicherung jedoch unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, sofern dieses 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.

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