Stadt Heilbronn

107 6. Finanzielle Hilfen Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der von Bund und Land getragen wird. Wohngeld wird Mietern, Heimbewohnern und Eigentümern ge- zahlt, wenn die Höhe der Miete beziehungsweise Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes überfordert. Wohngeld gibt es als Miet- zuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Auch Heimbewohner können Wohngeld erhalten. Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: » » Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder » » Der Höhe des Familieneinkommens » » Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. Den Antrag stellen Sie beim Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn. Antragsformulare können auch auf der Homepage der Stadt Heilbronn (www.heilbronn.de) im Bereich Bürger & Rathaus unter Bürgerservice A–Z herunter- geladen werden. Amt für Familie, Jugend und Senioren Gymnasiumstr. 44, 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-0 (Zentrale) 6.5 Wohngeld Information Runfunkgebührenbefreiung Empfänger von laufenden Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und teilweise auch behinderte Menschen) können auf Antrag von der Rundfunkgebüh- renpflicht befreit werden. Bewohner von Al- ten- und Pflegeheimen, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. An- tragsformulare erhalten Sie bei den Bürger- ämtern (siehe Seite 36) der Stadt. Den An- trag können Sie auch online stellen: www.rundfunkbeitrag.de Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, braucht keine Rundfunkgebühren bezahlen. © Alexander Raths | 123rf.com

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