Stadt Heilbronn

105 6. Finanzielle Hilfen Monatliche Leistungen ab 1. 1.2017 Pflegegrad (PG) Pflegegeld ambulant Sachleistung ambulant Tagespflege Leistungsbetrag vollstationär PG 1 – – – 125 € PG 2 316 € 689 € 689 € 770 € PG 3 545 € 1.298 € 1.298 € 1.262 € PG 4 728 € 1.612 € 1.612 € 1.775 € PG 5 901 € 1.995 € 1.995 € 2.005 € Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017 Pflegegeld Für selbst organisierte Pflege (Angehörige, Freunde, Nachbarn) zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in den Pflege- graden 2 bis 5. Die jeweiligen Beträge finden Sie in der unten- stehenden Tabelle. Pflegesachleistungen Wird die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflege- dienst übernommen, werden Sachleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 bis zu einer gewissen Höhe übernommen. Die jeweiligen Beträge finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Entlastungsbetrag ambulant Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser Betrag kann für die Kostenerstattung von Leistungen der Kurzzeit- pflege, der teilstationären Tages- und Nachtpflege, zugelassener Pflegedienste oder der niedrigschwelligen Betreuungs- oder Ent- lastungsangebote („Angebote zur Unterstützung im Alltag“) ein- gesetzt werden. In Pflegegrad 1 kann dieser Betrag auch für Leis- tungen der Grundpflege durch Pflegedienste eingesetzt werden. Information Bestandsschutz Wer bereits Leistungen be- zieht, gelangt ohne weiteren Aufwand und ohne weitere Be- gutachtung aus der bisherigen Pflegestufe in den neuen Pfle- gegrad. Für Menschen mit kör- perlichen Einschränkungen gilt dabei die Grundregel „+1“. Sie gelangen z.B. von der Pfle- gestufe 1 in den Pflegegrad 2. Für Pflegebedürftige mit dauer- haft erheblich eingeschränk- ter Alltagskompetenz gilt „+2“. Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung erhal- ten, bekommen diese weiterhin im gleichen Umfang. Ausführliche Informationen zu allen Leistungen der Pflegever- sicherung ab Januar 2017 erhal- ten Sie von Ihrer Pflegekasse oder auch dem Pflegestütz- punkt Heilbronn (siehe Seite 41).

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