Stadt Heilbronn

103 6. Finanzielle Hilfen lung können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesell- schaftliche Aufgaben bekommen. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 407 50964 Köln Tel. (0221) 3673-0 familienpflegezeit@bafza.bund.de www.bafza.de c) Familienpflegezeit Sind nahe Angehörige länger pflegebedürftig, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzie- ren, um diese in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Rechtsanspruch besteht nicht gegenüber Arbeit- gebern mit 25 oder weniger Beschäftigten. Beschäf- tigte, die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, haben – wie bei der sechsmonatigen Pflegezeit – ei- nen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zi- vilgesellschaftliche Aufgaben (Adresse siehe oben) beantragt werden. Hinweis: Ausführliche Informationen zu den Themen Pflege- zeit und Familienpflegezeit erhalten Sie auch auf der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Internetseite www.wege-zur-pflege.de Pflegezeit und Familienpflegezeit unterstützen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. © goldenkb | 123rf.com

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