Stadt Heilbronn

81 4. Hilfe, Betreuung und Pflege 4.10 Kurzzeitpflege Der Begriff „Kurzzeitpflege“ steht für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in einer stationären Pfle- geeinrichtung. Das Angebot der Kurzzeitpflege wird z.B. in Anspruch genommen, wenn die Pflegeperson in Urlaub fährt, selbst erkrankt oder die Pflege zu Hause noch nicht möglich bzw. nur vorübergehend erforderlich ist. Liegt eine Pflegestufe vor, werden pflegebedingte Kosten der Kurzzeitpflege bis zu ei- nem bestimmten Betrag von der Pflegekasse über- nommen (siehe ab Seite 101). Kurzzeitpflegeplätze werden von fast allen stationären Pflegeeinrichtun- gen in Heilbronn angeboten. Informationen über die vorhandenen Plätze finden Sie im folgenden Kapitel in der Auflistung der statio- nären Pflegeeinrichtungen ab Seite 84. Kurzzeitpflege kann z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist. © Jean-Paul Chassenet | 123rf.com

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