Stadt Heilbronn

73 4. Hilfe, Betreuung und Pflege 4.4 Haushaltshilfen aus der EU Besonders ältere Menschen brauchen verstärkt Un- terstützung im Alltag. Doch viele Betroffene möchten nichts ins Pflegeheim und die gewohnte Umgebung verlassen. Sie möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Häufig sind sie dabei auf umfangreiche Unterstützung angewiesen. Zu- nehmend kommt diese Hilfe nicht aus der eigenen Familie: Ausländische Haushaltshilfen bieten Hilfe und Betreuung in der gewohnten Umgebung. Diese Betreuungskräfte leben im Haushalt der zu betreu- enden Person und übernehmen pflegerische All- tagshilfen sowie die hauswirtschaftliche Betreuung. Medizinische Pflege ist nicht erlaubt. Für Pflege- leistungen sollte ein zugelassener ambulanter Pfle- gedienst beauftragt werden (siehe ab Seite 70). Liegt eine Pflegestufe vor, übernimmt die Pflegekas- se hierfür Kosten bis zu einer gewissen Höhe (siehe ab Seite 96). Bei der Entscheidung für eine Be- treuungskraft ist die Legalität des Vertragsverhält- nisses zwingend. Schwarzarbeit kann strafrechtliche und finanzielle Folgen haben. Es gibt zwei bewährte Vertragsmodelle die Rechtssicherheit bieten. 1. Arbeitgeber-Modell Rechtlich auf der sicheren Seite sind Familien, die selbst als Arbeitgeber auftreten und eine auslän- dische Haushaltshilfe anstellen. Bei der Vermittlung geeigneter Kräfte hilft die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Ar- beit. Bei dem Arbeitgeber-Modell müssen Sie © Robert Kneschke | Adobe Stock ➝

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