Stadt Heilbronn

48 2. Bürgerservice, Information und Beratung Sozial- und Versorgungsamt Heilbronn Behinderten Menschen das Leben zu erleichtern, ist Aufgabe des Sachgebietes Schwerbehinderten- recht des Sozial- und Versorgungsamtes beim Land- ratsamt. Es ist für den Landkreis und die Stadt Heil- bronn zuständig. Das Sozial- und Versorgungsamt Heilbronn stellt das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Be- hinderung (GdB) fest. Es stellt den Schwerbehinder- tenausweis aus und prüft, ob die Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche vorliegen. Der Antrag auf Feststellung von Behinderungen ist schriftlich zu Diakonisches Werk – Sozialberatung Die Sozialberatung des Diakonischen Werkes für den Stadt- und Landkreis Heilbronn richtet sich an Menschen ab 60 Jahre, die bereits Rente beziehen in existentiellen und altersspezifischen Fragen. Die Angebote der Beratungsstelle: » » Gesprächspartner und Anlaufstelle für Rentenbezieher in Not » » Ausgleich für fehlende Netzwerke » » Informationen über Hilfen und Vermittlung » » Hilfe bei der Bewältigung von Stresssituationen » » Präventive Stärkung einzelner Senioren durch längerfristige Begleitung stellen. Das Sozial- und Versorgungsamt berät Sie gerne oder hilft Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Landratsamt Heilbronn Sozial- und Versorgungsamt Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn Tel. (07131) 994-0 (Zentrale) versorgungsamt@landratsamt-heilbronn.de Zentrales Servicetelefon für Schwerbehinderten- angelegenheiten: Tel. (07131) 994-7276 Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes: Mo bis Fr 8– 12 Uhr, Mi 13.30–18 Uhr Diakonisches Werk für den Stadt- und Landkreis Heilbronn Schellengasse 7–9 74072 Heilbronn Tel. (07131) 9644-31 oder 9644-0 www.diakonie-heilbronn.de Termine nach telefonischer Vereinbarung Sprechzeit: Mittwochs 9–11 Uhr sowie nach Vereinbarung

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