Stadt Heilbronn

112 7. Weitere wichtige Informationen 7.3 Grabpflege – Dauergrabpflege Viele Menschen, die sich für eine Erdbestattung entschie- den haben, machen sich Gedanken über die Pflege ihrer Grabstätte, deren Ruhezeit üblicherweise 25 Jahre be- trägt. Für die meisten Hinterbliebenen ist es selbstver- ständlich, dass sie sich um die Gräber ihrer Angehörigen kümmern. Wenn Sie alleine leben oder Ihre Kinder weit entfernt wohnen, können Sie auch schon zu Lebzeiten Vorsorge für die Grabpflege treffen. Mit einem Grabpflegevertrag können Sie die Grabpflege vertraglich regeln. Beim Abschluss von Grabpflegever- trägen ist es möglich, die für die gesamte Ruhezeit eines Grabes anfallenden Pflegekosten im Voraus zu zahlen. In dem vom Erblasser abgeschlossenen Grabpflegevertrag kann auch vorgesehen sein, dass die Pflegekosten sei- nem Nachlass zu entnehmen sind. Durch eine solche Vereinbarung werden die nach dem Tod des Erblassers zu zahlenden Beträge zu Nachlass- verbindlichkeiten, für die die Erben haften. Für weitere Informationen zum Thema Dauergrabpflege wenden Sie sich an eine Friedhofsgärtnerei oder an die Treuhandstel- le für Dauergrabpflege. Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG Neue Weinsteige 160, 70180 Stuttgart Tel. (0711) 64495-22/-23/-25 www.dauergrabpflege-wuerttemberg.de Friedhofsgärtner informieren und beraten zum Thema Dauergrabpflege. © BDF, Bonn

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